Mehr Infos
  • Kundinnenarbeit, E-Mails und Abstimmungen laufen über dich.

  • Rechnungen, Organisation, Website, Social Media und kleine Entscheidungen landen ebenfalls bei dir.

  • Du weißt, dass Unterstützung sinnvoll wäre, aber nicht, was du zuerst abgeben solltest

  • Der Gedanke an Delegation erzeugt nicht nur Entlastung, sondern auch neue Fragen.

Dein Alltag besteht längst nicht mehr nur aus deiner eigentlichen Arbeit

KENNST DU DAS?

Hinzu kommt etwas, das selten ausgesprochen wird. Die Belastung entsteht nicht nur durch die Arbeit selbst, sondern durch das ständige Mitdenken. Auch Aufgaben, die nur zehn Minuten dauern, belegen Platz im Kopf, solange sie ungeklärt sind.

Wer unter Druck jemanden einstellt, ohne vorher zu klären, was genau übergeben werden soll, hat danach nicht weniger Arbeit, sondern eine zusätzliche Person, die eingearbeitet werden will.

Die Methode

Fünf Bausteine zur Entlastung

ATMEN übersetzt diffuse Überlastung in eine klare Entlastungslogik. Von Aufgaben und Traglast über sinnvolle Entlastungspakete bis zu einer Zusammenarbeit, die tatsächlich Raum schafft.

A

Aufgaben sichtbar machen

Was hält dein Unternehmen heute am Laufen?

T

Traglast erkennen

Wie viel Verantwortung trägst du tatsächlich?

M

Mitarbeitspakete schnüren

Welche Aufgaben ergeben eine sinnvolle Rolle?

E

Entlastung vorbereiten

Sind die Voraussetzungen geschaffen?

N

Zusammenarbeit verankern

Wie nachhaltig funktioniert Zusammenarbeit?

Zwei kostenlose Einstiege

Einschätzen oder beobachten

KOSTENLOS

ATMEN-Standortanalyse

Wie entlastungsfähig ist dein Unternehmen? Zwanzig Aussagen, fünf Teilwerte, dein größter Entwicklungshebel wird sichtbar.

Die Analyse bewertet weder dich noch dein Unternehmen.

Standortanalyse starten
KOSTENLOS

Was dich belastet, ist nicht immer das, was am meisten Zeit kostet.

7-Tage-Belastungstracker

Eine Woche lang beobachten, was tatsächlich passiert. Drei Minuten am Tag. Danach hast du Daten statt Vermutungen.

Tracker herunterladen

Alle Angebote im Bereich ATMEN richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Verkauf an Verbraucherinnen im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.